Most e.V.
Auswärtiges Amt: Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung
Freitag, den 08. Oktober 2010 um 23:01 Uhr

nur für deutsche Staatsbürger


Das Auswärtige Amt bietet mehreren hundert Studentinnen und Studenten im Jahr die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung abzuleisten.

 
An einigen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich ein Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung als Pflichtpraktikum nach der Ausbildungs- oder Studienordnung anerkennen bzw. auf das Studium anrechnen zu lassen. Ob und inwiefern dies im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Universität. Geben Sie bitte unbedingt im Bewerbungsbogen an, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (etwa an die Qualifikation der Ausbildenden). Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis.
 


Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
 
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang - eingeschrieben sind und das Grundstudium abgeschlossen haben. Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen.
 
Um für die Praktikantinnen und Praktikanten sowie das Auswärtige Amt den jeweils größtmöglichen Nutzen zu erzielen, können nur Bewerbungen von Studierenden berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt ihrer Bewerbung das Grundstudium bereits abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass im Zeitpunkt der Bewerbung das Vordiplom, die Zwischenprüfung oder –im Falle von Bachelorstudiengängen- das 3. Studiensemester bereits zurückgelegt sein muss. Praktika, die im Rahmen von Zweit- oder Aufbaustudiengängen (z.B. Masterstudiengängen) abgeleistet werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
 
Sie können grundsätzlich nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie 
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden (dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen).

 
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
 
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.

 
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
 
Das Praktikum sollte 6 Wochen nicht unterschreiten; die Durchschnittsdauer eines Praktikums an einer Auslandsvertretung beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.
 
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
In der Regel ja. Die Praktikantinnen und Praktikanten bekommen nach Möglichkeit jeweils ein eigenes Büro sowie einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude der Vertretung zur Verfügung gestellt.
 
Erhalte ich eine Vergütung?
 
Nein. Das Auswärtige Amt kann keine Praktikantenvergütung gewähren. Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit vor Ort zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Zuschüsse zu Auslandspraktika (www.daad.de).
 
Wie sind die Arbeitszeiten?
 
Die Praktika sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen.

Bewerbung
 
Bitte machen Sie sich bereits vor Ihrer Bewerbung über die jeweilige Sicherheitslage vor Ort kundig. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie u.a. unter Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das auf der Homepage eingestellte online-Bewerbungsformular. Der Bewerbung sind vor der Absendung als Anlage u.a. folgende Dokumente im pdf-Format beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Zeugnis Zwischenprüfung/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine inkl. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen etc. nachgewiesen werden)
 
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. Nach erfolgter Absendung der Bewerbung können PDF-Nachweise leider nicht mehr nachgereicht werden.

Anfragen zum Praktikantenprogramm Ausland richten Sie bitte an:
 
Auswärtiges Amt
Akademie Auswärtiger Dienst
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
 
Tel: (030)-1817 2132/2682
Fax: (030)-1817 5 2132/2682